Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufsbedingungen, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der ttv GmbH

1. Allgemeines

Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.
Die nachstehenden Bedingungen gelten als angenommen, wenn der Auftrag erteilt wurde.
Einkaufsbedingungen des Käufers sowie Änderungen unserer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten nur, wenn diese schriftlich bestätigt wurden.

2. Auftragsbestätigung, Mengenabweichung

Aufträge gelten nur als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Durch die Eigenart der Fertigung können sich Mengenabweichungen von + oder – 10% ergeben. Dies berechtigt weder zur Rechnungskürzung noch verpflichtet es uns zur Nachlieferung.

3. Muster, Formen, Vorrichtungen, Programme, einmalige Kosten

Die Berechnung von Mustern und Entwürfen wird vorbehalten. Muster dürfen Konkurrenzfirmen nicht zugänglich gemacht werden, nachgeahmt oder vervielfältigt werden. Muster, Formen, Vorrichtungen, Programme bleiben unser Eigentum und werden nur anteilig berechnet. Aufbewahrungspflicht für Formen, Vorrichtungen und Programme beträgt 2 Jahre nach Erhalt der letzten Teile-Bestellung.

4. Mangelrügen und Schadensersatz

Beanstandungen müssen innerhalb von 10 Tagen nach Datum unseres Lieferscheines schriftlich erfolgen. Ware, die mustergetreu geliefert wurde, kann nicht zurückgenommen werden. Die Schadensersatzhaftung ist ausgeschlossen; insoweit haften wir insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind.

5. Lieferung und Versand

Höhere Gewalt, Krankheit, Maschinenschaden, Rohstoffmangel etc. befreien uns je nach Lage teilweise oder vollkommen von der Lieferpflicht. Die Lieferzeit kann nur annähernd angegeben werden und gilt vom Datum der Auftragsbestätigung an. Das Nichteinhalten der Lieferzeit berechtigt den Käufer nicht zu Schadenersatzansprüchen oder zum Rücktritt.
Die Lieferung erfolgt unfrei ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Mit der Bereitstellung der Ware geht die Gefahr auf den Besteller über.
Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.

6. Zahlung

Warenlieferung: 14 Tage ab Rechnungsdatum 2%, 30 Tage netto soweit nicht anders schriftlich vereinbart.
Formkosten: 50% bei Auftragserteilung. 50% nach Vorlage des Ausfallmusters, netto.
Die Annahme von Wechseln erfolgt nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung. Bei Überschreiten der Zahlungsfrist können Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Basissatz der Europäischen Zentralbank berechnet werden.

7. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenkosten unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die weiterverarbeitete und veräußerte Ware.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile München.

(Stand: 04/2004)